St. Josef Kinderhaus freut sich über Kandidatinnen und Kandidaten für den neuen Gemeinderat.
Als im Herbst 2019 der leitende Pfarrer von St. Marien und St. Josef auch noch zum Pfarrverwalter der Nachbarpfarrei St. Franziskus – entstanden aus St. Norbert und Thomas Morus – berufen wurde und kurz darauf die Seelsorgeteams aller vier Gemeinden „fusionierten“, war dies für engagierte Laien der Anstoß, auch in der Kinderhauser Gemeinde St. Josef einen Gemeindeausschuss zu gründen, wie er in St. Marien Sprakel schon seit Jahren besteht.
In Gesprächen mit den anderen drei Gemeinden in Münsters Norden entstand dann die Idee, anstelle der beiden Pfarreiräte künftig offiziell Gemeinderäte als Basisgremien vor Ort zu bilden. Mit Zustimmung des Bistums soll es für alle vier Gemeinden jeweils einen gewählten Gemeinderat geben, der verantwortlich ist für die Seelsorge in seiner Gemeinde und sich um die konkreten Anliegen der Gemeindemitglieder kümmert. Die Mitglieder der Gemeinderäte sind ansprechbar für Gruppen und Einzelpersonen der Gemeinde, nehmen örtliche Belange wahr und koordinieren das Gemeindeleben vor Ort. „Diese Funktion der Gemeinderäte füllt das grundkatholische Prinzip der Subsidiarität mit Leben, wonach die größere Einheit nur das übernehmen sollte, was die Kleinere nicht selbst wahrnehmen kann“, erläutern Claudia Jansen und Patrick Zeni als aktuelle Sprecher des Gemeindeausschusses von St. Josef.
Am 6./7. November findet in den Pfarreien St. Marien und St. Josef sowie St. Franziskus zum ersten Mal die Wahl der Gemeinderäte statt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt sind. Kandidaten müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Wer sich vorstellen kann, im neuen Gemeinderat von St. Josef mitzuarbeiten sollte sich möglichst bis Freitag, 24. September im Pfarrbüro (Telefon 21 40 00 bzw. E-Mail